Was bezahlt die gesetzliche Krankenkasse bei Kinderbrillen?

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Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden die Kosten der Brillengläser für Kinderbrillen, gemäß aktueller Hilfsmittelrichtlinien, von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Der Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen umfasst nicht die Kosten der Brillenfassung.

Ein erneuter Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen für Versicherte, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, besteht nur bei einer Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 dpt. Glasersatz bei z.B. Bruch wird nur noch bei Kindern unter 14 Jahren bezahlt!

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